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Hilfe für in Not geratene Mitglieder

In seiner mehr als 50-jährigen Geschichte konnte der Fonds bisher mit rund 750.000 Euro helfen. Der HKF e.V. unterstützt in Not geratene Mitglieder und deren Angehörige nicht nur bei Flugunfällen. Voraussetzung ist ein formloser Antrag an den Vorstand. 

 

Jugendförderung

Die Jugendarbeit wurde seit 1992 mit über 500.000 Euro gefördert.

Jugendliche Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr können einmal jährlich finanziell unterstützt werden, sofern ihre Luftsportvereine korporative Mitglieder im HKF sind und einen Antrag gestellt haben.

Gefördert werden unter anderem die Jugendmaßnahmen des BWLV wie z.B. die Landesjugendlager, das Jugend-Streckenflugtrainingslager (StreLa), die Jugend-Airgames, Jugendleiterlehrgänge sowie Wettbewerbe auf nationaler und internationaler Ebene, Fluglehrerausbildungen, technische Lehrgänge und  Jugendmaßnahmen der Vereine wie Schulungs- und Streckenfluglager auf eigenen und fremden Flugplätzen.

Voraussetzung für die Förderung ist die rechtzeitige Antragstellung bis zum 31. August und die zügige Einreichung der Verwendungsnachweise. Die HKF e.V. Förderrichtlinien sowie die notwendigen Formulare finden Sie bei den Downloads.

Mit nur 5 Euro pro Jahr sind Sie dabei!

Voraussetzungen sind lediglich die Mitgliedschaft im Baden-Württembergischen Luftfahrtverband (BWLV) und im HKF, die Bezahlung eines zusätzlichen Jahresbeitrags von fünf Euro und für die Jugendförderung die korporative Mitgliedschaft des Luftsportvereins.

  

Deshalb wird für Vereine die korporative Mitgliedschaft (HKF e.V. Beitrittsformular Verein) empfohlen, damit wird jedes dem BWLV gemeldete Vereinsmitglied automatisch auch HKF-Mitglied. Jugendliche sind bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei.

  

Auch eine Einzelmitgliedschaft (HKF e.V. Beitrittsformular Einzelmitglied) ist möglich, schließt aber die Jugendförderung aus.

 

Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, Spenden an den Verein sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Alle Tätigkeiten für den HKF e.V. werden ehrenamtlich erledigt.

Über seine Tätigkeit  berichtet der Vorstand auf der alle drei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung im Anschluss an die Jahreshauptversammlung des BWLV (siehe Geschäftsbericht).

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